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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Stuttgart Körperschaften

DynHome GmbH

Königstr. 10C, 70173 Stuttgart

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

9912701845

KStB für 2023 vom 30.06.2026

9912701845

KStB für 2024 vom 30.06.2026

9912701845

gesonderte Feststellung für 31.12.2023 vom 30.06.2026

9912701845

gesonderte Feststellung für 31.12.2024 vom 30.06.2026

9912701845

GewStM für 2023 vom 30.06.2026

9912701845

GewStM für 2024 vom 30.06.2026

9912701845

gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gerbeverlustes für 31.12.2023 vom 30.06.2026

9912701845

gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gerbeverlustes für 31.12.2024 vom 30.06.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Stuttgart Körperschaften eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Stuttgart Körperschaften. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}