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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Tuttlingen

Nick Mantay

Oberschopfheim Hauptstr. 25, 78948 Friesenheim

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

2130715143

UStB für 2024 vom 07.07.2026

2130715143

GewStM für 2023 vom 07.07.2026

2130715143

geF für 2024 vom 07.07.2026

2130715143

GewStM für 2026 vom 07.07.2026

2130715143

GewStM für 2024 vom 07.07.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Tuttlingen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Tuttlingen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}