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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Baden-Baden

PEM Marketing GmbH & Co. KG

Gernsbacher Str. 1, 76530 Baden-Baden

Eine Zustellung an die vorgenannte eingetragene Personengesellschaft ist weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handels- oder Gesellschaftsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen Anschrift innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

3309110800

UStB für 2023 vom 21.07.2026

3309110800

geF für 2023 vom 21.07.2026

3309110800

GewStM für 2023 vom 21.07.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Baden-Baden eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Baden-Baden. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}