Finanzamt Aalen
Öffentliche Zustellung
Steffen Klein
Joliot-Curie-Str. 21, 03050 Cottbus
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
50100/33794
EStB für 2022 vom 06.08.2026
50100/33794
GewStM für 2019 vom 06.08.2026
50100/33794
GewStM für 2020 vom 06.08.2026
50100/33794
GewStM für 2021 vom 06.08.2026
50100/33794
GewStM für 2022 vom 06.08.2026
50100/33794
UStB für 2021 vom 06.08.2026
50100/33794
UStB für 2022 vom 06.08.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Aalen eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Aalen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}