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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Mannheim-Stadt

AS Industrieservice GmbH i.L.

Neckarauer Str.106-116, 68163 Mannheim

Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

38180/32444

Bescheid ü.d. gesonderte Feststellung für 31.12.2023 vom 23.07.2026

38180/32444

UStB für 2023 vom 23.07.2026

38180/32444

GewStM für 2023 vom 23.07.2026

38180/32444

KStB für 2023 vom 23.07.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Mannheim-Stadt eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Mannheim-Stadt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}