Finanzamt Villingen-Schwenningen
Öffentliche Zustellung
Gebrüder Nishori GmbH
Werderstrasse 3, 78166 Donaueschingen
Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
2210437473
GewStM für 2023 vom 24.08.2026
2210437473
KStB für 2023 vom 24.08.2026
2210437473
Bescheid über die ges. Festst. v. Besteuergsgrdl. nach § 27 Abs. 2 KStG u § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG für 31.12.2023 vom 24.08.2026
2210437473
UStB u Verspätungszuschlag für 2023 vom 24.08.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Villingen-Schwenningen eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Villingen-Schwenningen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}