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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Lörrach

SechsZwei GmbH

Poststr. 2/1, 79576 Weil am Rhein

Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

11090/37774

Umsatzsteuer- Vorauszahlung Bescheid für IV.Quartal 2026 vom 04.09.2026

11090/37774

Umsatzsteuer- Vorauszahlung Bescheid für I.Quartal 2026 vom 04.09.2026

11090/37774

Umsatzsteuer- Vorauszahlung Bescheid für April 2026 vom 04.09.2026

11090/37774

Umsatzsteuer- Vorauszahlung Bescheid für Mai 2026 vom 04.09.2026

11090/37774

Umsatzsteuer- Vorauszahlung Bescheid für Juni 2026 vom 04.09.2026

11090/37774

Umsatzsteuer- Vorauszahlung Bescheid für Juli 2026 vom 04.09.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Lörrach eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Lörrach. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}