Finanzamt Tauberbischofsheim
Öffentliche Zustellung
Vadim Straista
Junkerholzweg 42, 97944 Boxberg
Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
8008446703
GewStM für 2022 vom 23.09.2026
8008446703
GewStM für 2023 vom 23.09.2026
8008446703
GewStM für 2024 vom 23.09.2026
8008446703
UStB für 2024 vom 23.09.2026
8008446703
geF für 2022 vom 23.09.2026
8008446703
geF für 2023 vom 23.09.2026
8008446703
geF für 2024 vom 23.09.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Tauberbischofsheim eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Tauberbischofsheim. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}