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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Heidelberg

David Kempf

Königsberger Ring 2, 65239 Hochheim

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

3210080085

GewStM für 2022 vom 14.09.2026

3210080085

UStB für 2022 vom 14.09.2026

3210080085

UStB für 2023 vom 14.09.2026

3210080085

GF für 2022 vom 14.09.2026

3210080085

GF + Verspätungszuschlag für 2023 vom 14.09.2026

3210080085

GewStM für 2023 vom 14.09.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Heidelberg eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Heidelberg. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}