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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Heidelberg

I. Trans Sp. z.o.o.

ul. Dziennikarska 1 lok.2, 59-220 legnica / Polen

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

3206502516

geF für 2022 vom 26.03.2026

3206502516

geF für 2023 vom 26.03.2026

3206502516

GewStM für 2022 vom 26.02.2026

3206502516

Bescheid vortragsfähiger Gewerbeverlust für 31.12.22 vom 26.03.2026

3206502516

GewStM für 2023 vom 26.03.2026

3206502516

Bescheid vortragsfähiger Gewerbeverlust für 31.12.23 vom 26.03.2026

3206502516

GewStM VZ für 2026 vom 26.03.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Heidelberg eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Heidelberg. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}