Finanzamt Waldshut-Tiengen
Öffentliche Zustellung
Waldemar und Lina Becker
Am Rhein 1, 79790 Küssaberg
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
2004541966
EStB für 2022 vom 21.09.2026
2004541966
EStB für 2023 vom 21.09.2026
2004541966
UStB für 2022 vom 21.09.2026
2004541966
UStB für 2023 vom 21.09.2026
2004541966
GewStM für 2022 vom 21.09.2026
2004541966
GewStM für 2023 vom 21.09.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Waldshut-Tiengen eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Waldshut-Tiengen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}