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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Heidenheim

Heidenheimer Bauherren Betreuung GmbH

Friedrich-Ebert-Str. 25/7, 89522 Heidenheim,

Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

6400228222

Festsetzung Umsatzsteuer-Vorauszahlung für 2. Quartal 2025 vom 28.08.2026

6400228222

Festsetzung Umsatzsteuer-Vorauszahlung für 3. Quartal 2025 vom 28.08.2026

6400228222

Festsetzung Umsatzsteuer-Vorauszahlung für 4. Quartal 2025 vom 28.08.2026

6400228222

Festsetzung Umsatzsteuer-Vorauszahlung für 1. Quartal 2026 vom 28.08.2026

6400228222

Verspätungszuschlag zur Umsatzsteuer-Vorauszahlung für 2. Quartal 2026 vom 28.08.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Heidenheim eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Heidenheim. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}