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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Tuttlingen

Guardious Service GmbH

Goepelstr. 75 c, 15234 Frankfurt

Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

21101/70109

KStB für 2023 vom 19.10.2026

21101/70109

Bescheid § 27 Abs. 2 KStG für 31.12.2023 vom 19.10.2026

21101/70109

UStB für 2023 vom 19.10.2026

21101/70109

GewStM für 2023 vom 19.10.2026

21101/70109

Zerlegung GewStM für 2023 vom 19.10.2026

21101/70109

KStB für 2024 vom 19.10.2026

21101/70109

Bescheid § 27 Abs. 3 KStG für 31.12.2024 vom 19.10.2026

21101/70109

UStB für 2024 vom 19.10.2026

21101/70109

GewStM für 2024 vom 19.10.2026

21101/70109

Zerlegung GewStM für 2024 vom 19.10.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Tuttlingen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Tuttlingen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}