Finanzamt Stuttgart Körperschaften
Öffentliche Zustellung
Onlinepunkt Stuttgart UG
Kurt-Schuhmacher-Str. 163, 70565 Stuttgart
Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
9913700703
GewStM für 2021 vom 01.07.2026
9913700703
GewStM für 2022 vom 01.07.2026
9913700703
GewStM für 2023 vom 01.07.2026
9913700703
GewStM für 2024 vom 01.07.2026
9913700703
GewStM für 2025 vom 01.07.2026
9913700703
KStB für 2021 vom 01.07.2026
9913700703
KStB für 2022 vom 01.07.2026
9913700703
KStB für 2023 vom 01.07.2026
9913700703
KStB für 2024 vom 01.07.2026
9913700703
KStB für 2025 vom 01.07.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Stuttgart Körperschaften eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Stuttgart Körperschaften. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}