Wenn eine Rente bisher nicht der Besteuerung unterworfen worden ist, wird dies zukünftig dem Finanzamt bekannt. Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde nämlich ein Mitteilungsverfahren eingeführt. Danach haben u.a. die gesetzlichen Rentenversicherungsträger, die berufsständischen Versorgungswerke und die Anbieter der begünstigten, kapitalgedeckten Leibrentenversicherungsverträge ab dem Jahr 2005 an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) Rentenbezugsmitteilungen elektronisch zu übermitteln. Die Daten werden dann an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet.
Die Rentenbezugsmitteilungen enthalten u.a. Angaben wie Vorname, Nachname, Geburtsdatum, die persönliche Identifikationsnummer sowie den Betrag der Leibrenten und andere Leistungen.