Es ergibt sich keine Einkommensteuerschuld, sofern Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag nicht übersteigt. Der Grundfreibetrag beträgt bei einzelveranlagten Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern im Jahr 2024: 11.784 €, im Jahr 2025: 12.096 €. Bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 23.568 €, 2025 auf 24.192 €. Übersteigt Ihr Einkommen den Grundfreibetrag, hängt die Entstehung einer Einkommensteuerschuld von der Art der bezogenen Einkünfte im konkreten Einzelfall ab. So steht z.B. jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 € zu.
Ihrer voraussichtliche Einkommensteuer können Sie anhand des Lohn- und Einkommensteuerrechners des Bundesministeriums für Finanzen ermitteln.
Hinweis
Weitere Informationen finden Sie auch in den "Steuertipps für Familien".