Es ergibt sich keine Einkommensteuerschuld, sofern Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag nicht übersteigt. Der Grundfreibetrag beträgt bei einzelveranlagten Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern im Jahr 2023 10.908 € (2024: 11.784 €). Bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 21.816 € (2024: 23.568 €). Übersteigt Ihr Einkommen den Grundfreibetrag, hängt die Entstehung einer Einkommensteuerschuld von der Art der bezogenen Einkünfte im konkreten Einzelfall ab. So steht z.B. jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 € (2022: 1.200 €; bis 2021: 1.000 €) zu.
Ihrer voraussichtliche Einkommensteuer können Sie anhand des Lohn- und Einkommensteuerrechners des Bundesministeriums für Finanzen ermitteln.
Hinweis
Weitere Informationen finden Sie auch in den "Steuertipps für Familien".