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Welche Vorgänge unterliegen dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht?

Der Erbschaftsteuer bzw. der Schenkungsteuer unterliegen insbesondere:

  • der Erwerb von Todes wegen
    • der Erwerb durch Erbanfall aufgrund gesetzlicher, testamentarischer oder erbvertraglicher Erbfolge;
    • der Erwerb durch Vermächtnis;
    • der Erwerb aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs;
    • der Erwerb eines Vermögensvorteils aufgrund eines von der Erblasserin bzw. vom Erblasser geschlossenen Vertrages (z. B. Lebensversicherung).
  • die Schenkung unter Lebenden

Als Schenkung gilt jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit die empfangende Person durch die Zuwendung auf Kosten der zuwendenden Person bereichert wird.

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