Der Erbschaftsteuer bzw. der Schenkungsteuer unterliegen insbesondere:
- der Erwerb von Todes wegen
- der Erwerb durch Erbanfall aufgrund gesetzlicher, testamentarischer oder erbvertraglicher Erbfolge;
- der Erwerb durch Vermächtnis;
- der Erwerb aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs;
- der Erwerb eines Vermögensvorteils aufgrund eines von der Erblasserin bzw. vom Erblasser geschlossenen Vertrages (z. B. Lebensversicherung).
- die Schenkung unter Lebenden
Als Schenkung gilt jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit die empfangende Person durch die Zuwendung auf Kosten der zuwendenden Person bereichert wird.