Für die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung sind die Abgabefristen gesetzlich festgelegt. Sie müssen innerhalb der jeweiligen Frist die Steueranmeldung an das Finanzamt übermitteln und (im Fall einer Zahllast) die von Ihnen errechnete Steuer an das Finanzamt bezahlen.
Bei verspäteter Abgabe der Steueranmeldung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag (§ 152 AO) festsetzen. Beachten
Sie bitte auch, dass Säumniszuschläge entstehen können, wenn Sie die Steuer nicht rechtzeitig bis zum Fälligkeitstag
entrichten.