Die Höhe der Grunderwerbsteuer richtet sich grundsätzlich nach dem Kaufpreis für das Grundstück.
Das Finanzamt berücksichtigt bei der Berechnung auch
- die von den Käufern oder Käuferinnen übernommenen sonstigen Leistungen (z. B. übernommene Vermessungskosten und Kosten für die Beschaffung von Katastermaterial) und
- die der verkaufenden Partei vorbehaltenen Nutzungen (z. B. Nießbrauchs- oder Wohnrechte).
In Sonderfällen richtet sich die Steuer nach dem Grundbesitzwert (z.B. bei der Übertragung von Anteilen an Gesellschaften mit Grundbesitz).