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Ich habe ca. 100 € durch Opfergeld und bei Straßensammlungen gespendet. Ist dieser Betrag als Spende abziehbar?

Nein. Voraussetzung zum Abzug von Spenden ist deren Nachweis durch eine vom Zuwendungsempfänger (z.B. Verein) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erstellte Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung). Bei Spenden bis zu 200 € bzw. 300 € (ab 01.01.2020) genügt als Nachweis Ihr Kontoauszug. Ohne Nachweis kann eine Spende nicht berücksichtigt werden.

Hinweis

Weiter Informationen finden Sie auch in den "Steuertipps für gemeinnützige Vereine".

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