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Muss ich den Freistellungsauftrag jedes Jahr neu beantragen?

Den Freistellungsauftrag müssen Sie nur einmal bei Ihrem Kreditinstitut vorlegen. Er gilt dann so lange, bis er von Ihnen widerrufen oder geändert wird. Hierbei können Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 1.000 € vom Abzug freigestellt werden. Für Ehegatten und Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die zusammenveranlagt werden, verdoppelt sich dieser Betrag, sodass bei ihnen insgesamt Kapitalerträge von bis zu 2.000 € freigestellt werden können.

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