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Wann kann man einen Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs- (NV-) Bescheinigung stellen?

Bei Kapitalerträgen bis 1.000 € bzw. bei Ehegatten/Lebenspartnern bis 2.000 € jährlich können Sie die Einbehaltung von Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) durch Erteilung eines Freistellungsauftrags gegenüber Ihrer Bank vermeiden. Das Formular für den Freistellungsauftrag erhalten Sie bei Ihrer Bank.

Übersteigen Ihre Kapitalerträge 1.000 € bzw. 2.000 € im Jahr, darf Ihnen die Bank Kapitalerträge nur dann ohne Steuerabzug gutschreiben, wenn Sie ihr eine Nichtveranlagungs- (NV-) Bescheinigung vorgelegt haben. Eine NV-Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag vom Finanzamt, wenn Ihr Einkommen so gering ist, dass Sie davon keine Einkommensteuer bezahlen müssen.

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