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Ich bin schwerbehindert und benötige teure Medikamente, die ich zum Teil selbst bezahlen muss. Sind diese selbst getragenen Kosten mit dem Behinderten-Pauschbetrag abgegolten?

Nein. Durch den Behinderten-Pauschbetrag werden nur die laufenden und typischen Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des alltäglichen Lebens, für die Pflege und für einen erhöhten Wäschebedarf abgegolten. Die mit dem Pauschbetrag abgegoltenen Aufwendungen „für Verrichtungen des täglichen Lebens“ sind nur solche Aufwendungen, die auch Nicht-Behinderten entstehen, bei Behinderten aber etwas höher ausfallen und nicht abgrenzbar sind. Alle übrigen behinderungsbedingten Aufwendungen - z.B. Operationskosten sowie Heilbehandlungen, Kuren, Arzneikosten und Arztkosten - können daneben als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG berücksichtigt werden.

Hinweis

Informationen über die steuerliche Vergünstigungen finden Sie auch in den "Steuertipps für Menschen mit einer Behinderung". 

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