Das Finanzamt prüft bei der Durchführung der Veranlagung zur Einkommensteuer, ob die steuerrechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung nach dem Einkommensteuergesetz erfüllt sind.
Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer können Sie die erhöhten Absetzungen bzw. die als Sonderausgaben abzugsfähigen Beträge erstmals in dem Veranlagungszeitraum in Anspruch nehmen, in dem die begünstigte Baumaßnahme insgesamt fertig gestellt ist. Bei einer Baumaßnahme, die sich über mehrere Jahre erstreckt, ist deshalb der Zeitpunkt der Fertigstellung der gesamten Maßnahme entscheidend.
Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer entstehen keine besonderen Verfahrenskosten.
Hinweis
Die Erteilung der Steuerbescheinigung durch die Denkmalbehörde ist kostenpflichtig.