Steuerklasse I gilt für ledige und geschiedene Arbeitnehmer, für Arbeitnehmer nach der Auflösung einer Lebenspartnerschaft sowie für verheiratete/verpartnerte Arbeitnehmer, deren Ehegatte/Lebenspartner im Ausland wohnt oder die von ihrem Ehegatten/Lebenspartner dauernd getrennt leben. Verwitwete Arbeitnehmer gehören ab dem Kalenderjahr 2024 ebenfalls in die Steuerklasse I, wenn der Ehegatte/Lebenspartner vor dem 01. Januar 2023 verstorben ist. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die beschränkt einkommensteuerpflichtig sind, erhalten ebenfalls die Steuerklasse I.