Für Kinder über 18 Jahre kann auf Antrag vom Finanzamt ein Kinderfreibetrag berücksichtigt werden, wenn diese wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Dies gilt auch für Kinder, die älter als 25 Jahre sind, wenn die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Kinder, die wegen einer vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung ihres 25. Lebensjahres und vor Vollendung ihres 27. Lebensjahres eingetretenen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, werden auch weiterhin berücksichtigt.
Hinweis
Weitere Informationen finden Sie auch in den Steuertipps für Familien und Steuertipps für Menschen mit Behinderung.