Wenn Sie Kinder haben oder Kinder in Ihren Haushalt aufgenommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld für alle Kinder gezahlt. Über das 18. Lebensjahr hinaus besteht Anspruch auf Kindergeld nur unter besonderen Voraussetzungen.
Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt. Das Existenzminimum umfasst auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Soweit das Kindergeld darüber hinausgeht, dient es der Förderung der Familien.
Im laufenden Kalenderjahr wird zunächst das Kindergeld als Steuervergütung gezahlt. Die steuerlichen Freibeträge für Kinder werden beim Abzug der Lohnsteuer grundsätzlich nicht berücksichtigt. Bei der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt nachträglich, ob durch die Zahlung des Kindergeldes die Steuerfreistellung des Existenzminimums des Kindes auch tatsächlich erreicht worden ist. Ist dies nicht der Fall, werden die steuerlichen Freibeträge für Kinder abgezogen und das zustehende Kindergeld der tariflichen Einkommensteuer hinzugerechnet. Dies gilt selbst dann, wenn kein Kindergeld beantragt wurde, da es für diese Günstigerprüfung allein auf den Anspruch auf Kindergeld ankommt.
Hinweis
Weitere Informationen für Kindergeldberechtigte und zum Thema Kindergeld.