- Kinder unter 18 Jahren:
- die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes
- die steuerliche Identifikationsnummer des antragstellenden Elternteils
- Geburtsurkunde, wenn das Kind im Ausland geboren wurde oder dort lebt
- Kinder über 18 Jahren:
je nach Fall müssen zusätzlich z.B. eine Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulbescheinigung und eventuell ein Nachweis über die wöchentliche Arbeitszeit des Kindes vorgelegt werden. - behinderte Kinder:
Behindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Landratsamtes (früher Versorgungsamtes) oder Rentenbescheid.
Hinweis
Weitere Informationen für Kindergeldberechtigte