die Rechnung und den Zahlungsnachweis auf das Konto des Betreuenden (Überweisungsschein/Kontoauszug).
Als "Rechnung" gelten auch:
- der Arbeitsvertrag bei einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis oder einem Minijob,
- der Gebührenbescheid, z.B. über die zu zahlenden Kindergartengebühren
- eine Quittung, etwa über Nebenkosten zur Betreuung
- bei Au-pair-Verhältnissen den Au-pair-Vertrag, aus dem ersichtlich ist, welcher Anteil der Gesamtaufwendungen auf die Kinderbetreuung entfällt.
Bitte beachten Sie: Sie brauchen diese Belege nicht zusammen mit der Einkommensteuererklärung abzugeben; es genügt, sie erst nach Aufforderung dem Finanzamt vorzulegen (Belegvorhaltepflicht).