Öffentliche Zustellungen
Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
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Name | Aktenzeichen | Verwaltungsakt | Zuständiges Finanzamt |
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White Immobilien GmbH | 65/122/0015/024/004/6
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Grundsteuerwert für 01.01.2025 vom 05.12.2024
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Finanzamt Heilbronn |
Yasin Günder | 30524/91305
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EStB für 2022 vom 17.12.2024
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Finanzamt Bruchsal |
Sevil Günder | 30524/91305
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EStB für 2022 vom 17.12.2024
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Finanzamt Bruchsal |
Deborah Guardino | 0608052536
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Umsatzsteuervoranmeldung für 432024 vom 30.12.2024
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Finanzamt Freiburg-Stadt |
Deborah Guardino | 0608052536
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Umsatzsteuervoranmeldung für 422024 vom 30.12.2024
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Finanzamt Freiburg-Stadt |
Deborah Guardino | 0608052536
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Umsatzsteuervoranmeldung für 412024 vom 30.12.2024
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Finanzamt Freiburg-Stadt |
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