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Öffentliche Zustellungen

Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
Wenn Sie auf einen Zeileneintrag klicken, sehen Sie die jeweilige Benachrichtigung.

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Name Aktenzeichen Verwaltungsakt Finanzamt
Shooterslim Limited 07025/04606 UStB für 2022 vom 17.12.2025 Finanzamt Freiburg-Land
Sirius Holding GmbH 07025/12270 Mitteilung über den Übergang zu einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung (§ 27b für 2025 vom 15.12.2025 Finanzamt Freiburg-Land
Jako Miro 89535207896 gesonderte Feststellung für 2022 vom 03.12.2025 Finanzamt Stuttgart II
Siegmund Trutt 0546417136 EStB für 2020 vom 02.12.2025 Finanzamt Emmendingen
Szymon Steczek 88390/20513 EStB für 2024 vom 18.11.2025 Finanzamt Ulm
Octavian-Constantin Munteanu 7031762355 EStB für 2024 vom 19.12.2025 Finanzamt Leonberg
Julia Sakirov 10338/03063 ESt-Vorauszahlungsbescheid für 2025/2026 vom 17.11.2025 Finanzamt Lahr

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