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Öffentliche Zustellungen

Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
Wenn Sie auf einen Zeileneintrag klicken, sehen Sie die jeweilige Benachrichtigung.

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Übersicht der aktuellen öffentlichen Zustellungen
Name Aktenzeichen Verwaltungsakt Zuständiges Finanzamt
Dimitar Burov
85128/58224
Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für dritte Quartal 2024 vom 08.11.2024
Finanzamt Sigmaringen
Dimitar Burov
85128/58224
Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für zweite Quartal 2024 vom 14.10.2024
Finanzamt Sigmaringen

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