Öffentliche Zustellungen
Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
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Name | Aktenzeichen | Verwaltungsakt | Zuständiges Finanzamt |
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Dimitar Burov | 85128/58224
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Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für dritte Quartal 2024 vom 08.11.2024
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Finanzamt Sigmaringen |
Dimitar Burov | 85128/58224
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Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für zweite Quartal 2024 vom 14.10.2024
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Finanzamt Sigmaringen |
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