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Öffentliche Zustellungen

Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
Wenn Sie auf einen Zeileneintrag klicken, sehen Sie die jeweilige Benachrichtigung.

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Übersicht der aktuellen öffentlichen Zustellungen
Name Aktenzeichen Verwaltungsakt Zuständiges Finanzamt
White Immobilien GmbH
65/122/0015/024/004/6
Grundsteuerwert für 01.01.2025 vom 05.12.2024
Finanzamt Heilbronn
Yasin Günder
30524/91305
EStB für 2022 vom 17.12.2024
Finanzamt Bruchsal
Sevil Günder
30524/91305
EStB für 2022 vom 17.12.2024
Finanzamt Bruchsal
Deborah Guardino
0608052536
Umsatzsteuervoranmeldung für 432024 vom 30.12.2024
Finanzamt Freiburg-Stadt
Deborah Guardino
0608052536
Umsatzsteuervoranmeldung für 422024 vom 30.12.2024
Finanzamt Freiburg-Stadt
Deborah Guardino
0608052536
Umsatzsteuervoranmeldung für 412024 vom 30.12.2024
Finanzamt Freiburg-Stadt

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