Jede öffentliche Stelle muss eine Erklärung zur Barriere-Freiheit auf ihrer Internet-Seite haben.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:
- Städte und Gemeinden
- Polizei-Stationen
- Ämter und Behörden
Die Erklärung der Finanzämter Baden-Württemberg
In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:
Wie barrierefrei eine Internet-Seite ist.
Eine Internet-Seite muss Videos in Gebärden-Sprache haben. Gebärden-Sprache sind Hand-Zeichen.
So können sich Menschen unterhalten, die nicht hören oder sprechen können.
Unsere Internet-Seite hat noch keine Videos in Gebärden-Sprache. Das soll sich so schnell wie möglich ändern.
Texte in Leichter Sprache
Es gibt die wichtigsten Texte in Leichter Sprache.
Eine Barriere melden
Sie können auf unserer Internet-Seite etwas nicht verstehen?
Sie können auf unserer Internet-Seite etwas nicht lesen oder hören?
Sie können unsere Internet-Seite schwer bedienen?
Dann sagen Sie uns das.
Wir helfen Ihnen.
So erreichen Sie uns:
Die Durchsetzungs-Stelle
Wir haben 4 Wochen Zeit, auf Ihre Nachricht zu antworten.
Antworten wir Ihnen nicht?
Oder helfen wir Ihnen nicht?
Dann können Sie die Durchsetzungs-Stelle kontaktieren.
Bei der Durchsetzungs-Stelle gibt es die Behinderten-Beauftragte vom Land Baden-Württemberg.
Die Behinderten-Beauftragte hilft Menschen mit Behinderungen.
So erreichen Sie die Durchsetzungs-Stelle:
Weitere Kontaktdaten und Infos der Landes-Behindertenbeauftragten