Öffentliche Zustellungen

Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
Wenn Sie auf einen Zeileneintrag klicken, sehen Sie die jeweilige Benachrichtigung.

  • Haunswerk UG (haftungsbeschränkt)

    • Aktenzeichen: 39484/39633
    • Verwaltungsakt: KStB für 2024 vom 04.11.2025
    • Finanzamt: Finanzamt Rastatt
  • Haunswerk UG (haftungsbeschränkt)

    • Aktenzeichen: 39484/39633
    • Verwaltungsakt: KStB für 2025 vom 04.11.2025
    • Finanzamt: Finanzamt Rastatt
  • Jasmin Bajramovic

    • Aktenzeichen: 39108/46085
    • Verwaltungsakt: UStB für 2022 vom 21.05.2025
    • Finanzamt: Finanzamt Rastatt