Als Elektronische Bilanz oder E-Bilanz wird die elektronische Übermittlung einer Unternehmensbilanz bezeichnet.
Nach § 5b EStG sind für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch zu übermitteln.
Hinweis
Technische Informationen unter www.esteuer.de