Was ist eine E-Bilanz?
Als Elektronische Bilanz oder E-Bilanz wird die elektronische Übermittlung einer Unternehmensbilanz bezeichnet.
Nach § 5b EStG sind für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch zu übermitteln. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, müssen die unverdichteten Kontennachweise mit Kontensalden ebenfalls elektronisch übermittelt werden. Ein unverdichteter Kontennachweis umfasst zumindest alle Sachkonten der Buchführung, die am Ende des Wirtschaftsjahres einen Saldo aufweisen. Eine Verdichtung einzelner Sachkonten zu Kontengruppen oder zu anderen Merkmalen ist grundsätzlich nicht zulässig. Der Kontennachweis muss folgende Angaben enthalten: Name der Position, Kontonummer, Kontobeschreibung sowie den Kontosaldo.
Hinweis
Technische Informationen unter www.esteuer.de