Der Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung bedarf keiner Form. Ein schriftlicher Einzelantrag ist aber sinnvoll. Er ist für im Inland geführte Unternehmen beim jeweiligen Wohnsitzfinanzamt zu stellen.
Der Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung bedarf keiner Form. Ein schriftlicher Einzelantrag ist aber sinnvoll. Er ist für im Inland geführte Unternehmen beim jeweiligen Wohnsitzfinanzamt zu stellen.