Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer, also keine Steuer eigener Art.
Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz (EStG).
Ergänzend zu den lohnsteuerlichen Vorschriften des EStG ist die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung erlassen worden. Sie
enthält Rechtsvorschriften zum Lohnsteuerabzug, soweit dieser im Einkommensteuergesetz nicht abschließend geregelt ist.