Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer, also keine Steuer eigener Art.

Rechtsgrundlage ist das Extern: Einkommensteuergesetz (EStG). (Öffnet in neuem Fenster)
Ergänzend zu den lohnsteuerlichen Vorschriften des EStG ist die Extern: Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (Öffnet in neuem Fenster) erlassen worden. Sie enthält Rechtsvorschriften zum Lohnsteuerabzug, soweit dieser im Einkommensteuergesetz nicht abschließend geregelt ist.