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Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer, also keine Steuer eigener Art.

Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz (EStG).
Ergänzend zu den lohnsteuerlichen Vorschriften des EStG ist die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung erlassen worden. Sie enthält Rechtsvorschriften zum Lohnsteuerabzug, soweit dieser im Einkommensteuergesetz nicht abschließend geregelt ist.

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