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Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Stuttgart Körperschaften

Name: Blumenschein GmbH
Letzte bekannte Anschrift: Schickstr.5, 70182Stuttgart

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 9902126249 UStB für 2022 vom 14.10.2024
  • 9902126249 UStB für 2023 vom 14.10.2024
  • 9902126249 KStB für 2022 vom 14.10.2024
  • 9902126249 KStB für 2023 vom 14.10.2024
  • 9902126249 gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27(2)KSTG und § 28 (1) S Satz 3 KSTG für 2022 vom 14.10.2024
  • 9902126249 gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27(2)KSTG und § 28 (1) S Satz 3 KSTG für 2023 vom 14.10.2024
  • 9902126249 Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Körperschaftsteuer für 2022 vom 14.10.2024
  • 9902126249 Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Körperschaftsteuer für 2023 vom 14.10.2024
  • 9902126249 GewStM für 2022 vom 14.10.2024
  • 9902126249 GewStM für 2023 vom 14.10.2024
  • 9902126249 Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes für 2022 vom 14.10.2024
  • 9902126249 Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes für 2023 vom 14.10.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Stuttgart Körperschaften eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Stuttgart Körperschaften. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

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