Öffentliche Zustellung
durch das Finanzamt Überlingen
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
Übersicht der Dokumente
- 8702103560 KStB für 2020 vom 24.10.2024
- 8702103560 KStB- gesonderte Feststellung für 31.12.2020 vom 24.10.2024
- 8702103560 KStB für 2021 vom 24.10.2024
- 8702103560 KStB- gesonderte Feststellung für 31.12.2021 vom 24.10.2024
- 8702103560 KStB für 2022 vom 24.10.2024
- 8702103560 KStB- gesonderte Feststellung für 31.12.2022 vom 24.10.2024
- 8702103560 KStB für 2023 vom 24.10.2024
- 8702103560 KStB- gesonderte Feststellung für 31.12.2023 vom 24.10.2024
- 8702103560 GewStM für 2020 vom 24.10.2024
- 8702103560 GewStM für 2021 vom 24.10.2024
- 8702103560 GewStM für 2022 vom 24.10.2024
- 8702103560 GewStM für 2023 vom 24.10.2024
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Überlingen eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Überlingen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.