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Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Schorndorf

Name: Bernd Lämmle
Letzte bekannte Anschrift: Elsterweg 10, 74405 Gaildorf

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 82061/00444 Gesonderte Feststellung für 2022 vom 20.11.2024
  • 82061/00444 Gesonderte Feststellung für 2023 vom 20.11.2024
  • 82061/00444 UStB für 2023 vom 20.11.2024
  • 82061/00444 UStB für 2022 vom 20.11.2024
  • 82061/00444 GewStM für 2020 vom 20.11.2024
  • 82061/00444 GewStM für 2021 vom 20.11.2024
  • 82061/00444 Gesonderte Feststellung für 2020 vom 20.11.2024
  • 82061/00444 Gesonderte Feststellung für 2021 vom 20.11.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Schorndorf eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Schorndorf. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

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