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Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Freiburg-Stadt

Name: Dietrich Fischer
Letzte bekannte Anschrift: Street 26b House 6 Room 1, AL JAZEERA AL HAMRA VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE, House 6, Room 1, House 6, Room 1,

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 0605850771 EE PfEinzVfg für 2010 bis 2023 vom 30.09.2024
  • 0605850771 EE PfEinzVfg für 2010 bis 2023 vom 30.09.2024
  • 0605850771 EE PfEinzVfg für 2010 bis 2023 vom 30.09.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Freiburg-Stadt eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Freiburg-Stadt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

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