Öffentliche Zustellung
durch das Finanzamt Reutlingen
Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
Übersicht der Dokumente
- 78113/06606 GewStM für 2018 vom 10.12.2024
- 78113/06606 GewStM für 2019 vom 10.12.2024
- 78113/06606 GewStM für 2020 vom 10.12.2024
- 78113/06606 GewStM für 2021 vom 10.12.2024
- 78113/06606 GewStM für 2022 vom 10.12.2024
- 78113/06606 GewStM für 2023 vom 10.12.2024
- 78113/06606 Gesonderte Feststellung des Gewerbeverlustes für 31.12.2018 vom 10.12.2024
- 78113/06606 KStB für 2018 vom 10.12.2024
- 78113/06606 KStB für 2019 vom 10.12.2024
- 78113/06606 KStB für 2020 vom 10.12.2024
- 78113/06606 KStB für 2021 vom 10.12.2024
- 78113/06606 KStB für 2022 vom 10.12.2024
- 78113/06606 KStB für 2023 vom 10.12.2024
- 78113/06606 Gesonderte Feststellung nach §§ 27, 28 KStG für 31.12.2018 vom 10.12.2024
- 78113/06606 Gesonderte Feststellung nach §§ 27, 28 KStG für 31.12.2019 vom 10.12.2024
- 78113/06606 Gesonderte Feststellung nach §§ 27, 28 KStG für 31.12.2020 vom 10.12.2024
- 78113/06606 Gesonderte Feststellung nach §§ 27, 28 KStG für 31.12.2021 vom 10.12.2024
- 78113/06606 Gesonderte Feststellung nach §§ 27, 28 KStG für 31.12.2022 vom 10.12.2024
- 78113/06606 Gesonderte Feststellung nach §§ 27, 28 KStG für 31.12.2023 vom 10.12.2024
- 78113/06606 Gesonderte Feststellung des Verlustvortrags zur KSt für 31.12.2018 vom 10.12.2024
- 78113/06606 UStB für 2020 vom 10.12.2024
- 78113/06606 UStB für 2021 vom 10.12.2024
- 78113/06606 UStB für 2022 vom 10.12.2024
- 78113/06606 UStB für 2023 vom 10.12.2024
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Reutlingen eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Reutlingen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.