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Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Waldshut-Tiengen

Name: Judith Küpfer
Letzte bekannte Anschrift: Chorbacher Str. 13, 5079 Zeihen

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 20/026/0024/034/012/6 GrStWertB für 01.01.2022 vom 27.11.2024
  • 20/026/0024/034/012/6 GrStMessB für 01.01.2025 vom 27.11.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Waldshut-Tiengen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Waldshut-Tiengen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

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