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Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Rastatt

Name: Jürgen Rimark als Rechtsnachfolger der Business System Consulting Limited
Letzte bekannte Anschrift: Eisenbahnstr. 16, 76571 Gaggenau

Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 39481/36105 GewStM für 2022 vom 03.12.2024
  • 39481/36105 GewStM für 2023 vom 03.12.2024
  • 39481/36105 Gew-Verlustfeststellung für 2022 vom 03.12.2024
  • 39481/36105 Gew-Verlustfeststellung für 2023 vom 03.12.2024
  • 39481/36105 KStB für 2022 vom 03.12.2024
  • 39481/36105 KStB für 2023 vom 03.12.2024
  • 39481/36105 KSt-Verlustfeststellung für 2022 vom 03.12.2024
  • 39481/36105 KSt-Verlustfeststellung für 2023 vom 03.12.2024
  • 39481/36105 UStB für 2022 vom 03.12.2024
  • 39481/36105 UStB für 2023 vom 03.12.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Rastatt eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Rastatt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

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