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Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Stuttgart I

Name: Akram Ahmed Ahmed Bayad
Letzte bekannte Anschrift: Heumadener Str. 46, 70329Stuttgart

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 9300432714 EStB für 2018 vom 10.12.2024
  • 9300432714 EStB für 2019 vom 10.12.2024
  • 9300432714 GewStM für 2018 vom 10.12.2024
  • 9300432714 UStB für 2018 vom 10.12.2024
  • 9300432714 UStB für 2019 vom 10.12.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Stuttgart I eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Stuttgart I. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

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