Verschiebung des Termins!
Liebe Steuerbürger/innen, sehr geehrte Mitglieder/innen der steuerberatenden Berufe,
zum genannten Thema erreichten uns in den vergangenen Wochen zahlreiche Anfragen. Das Finanzamt möchte Ihnen deshalb den aktuellen
Sachstand mitteilen.
Aufgrund noch ungeklärter Fragen insbesondere zur technischen Umsetzung soll durch das Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetztes
und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen eine Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) erfolgen. Dadurch ist
die Soll-Regelung des § 122a Abs. 1 Satz 2 AO in der am 01.01.2026 geltenden Fassung erstmalig auf Verwaltungsakte anzuwenden, die
nach dem 31.12.2026 erlassen werden. Bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten soll sich zum 01.01.2026 daher keine
Änderung ergeben. Das Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen benötigt derzeit
noch die Zustimmung des Bundesrates und steht dort bei der nächsten Sitzung am 19.12.2025 auf der Tagesordnung.
Ihr Finanzamt Lörrach